Seriöse Nebentätigkeit nicht nur als zweites Standbein

Von Darren Barga 30 Jul, 2010
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Vor dem Antritt eines Nebenjobs gibt es mehrere Dinge zu beachten. So sind Berufstätige verpflichtet, ihre Vorgesetzten über die Absicht zur Ausübung einer weiteren Beschäftigung zu unterrichten. Betriebliche Belange dürfen dem nicht entgegenstehen. Denkbar wäre hier z. B. der Schutz vor unerwünschter Konkurrenz, wenn es sich um eine ähnliche Branche handelt, in der bereits ein hauptberufliches Arbeitsverhältnis besteht. Zudem wird die Mehrbelastung des Arbeitnehmers in Betracht gezogen. Erwerbslose müssen das Vorhaben der für sie zuständigen Agentur melden, die daraufhin prüft, inwiefern sich ein kleines Einkommen auf den Gesamtbedarf auswirkt. Da es sich für Arbeitnehmer um [...]

Kategorien : Beruf, Selbstständigkeit