Geringwertige Wirtschaftsgüter richtig bilanzieren
Ein geringwertiges Wirtschaftsgut, das im Rechnungswesen auch mit GWG abgekürzt wird, ist, wie der Name es sagt, ein Gut mit einem geringen Wert. Eine genauere Definition findet sich in Paragraf 6 des Einkommenssteuergesetzes. Danach zählt ein geringwertiges Wirtschaftsgut zum Anlagevermögen, dazu gehören alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb dauerhaft zur Verfügung stehen, wobei auch immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente und Rechte als auch Finanzanlagen wie Wertpapiere zum Anlagevermögen zählen. Jedoch ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut abnutzbar, was bedeutet, dass es keine Finanzanlage sein kann. Außerdem ist es beweglich, was letztlich auch eine Immaterialität des Vermögensgegenstands ausschließt. Der Fakt, [...]

